Stadt Graz
13.03.2010      Suche      Kontakt            Sitemap      Language Selection



Suche
 

Stadtbibliothek Graz
Homepage: Stadtbibliothek Graz

Bibliotheken, Mediathek und Bücherbus: ein Zentrum für Information und Bildung, Kommunikation und Unterhaltung


Stadtarchiv Graz
Homepage: Stadtarchiv Graz

Das Stadtarchiv verwahrt als historisches Archiv die schriftliche Überlieferung der Stadt Graz.


raum.kultur.graz.at
Homepage: Kultur.Raum.Graz

Die Kulturstätten- servicestelle eine Plattform zur Vermittlung geeigneter Räumlichkeiten für Kunst- und Kulturschaffende in Graz.


Sammlung Kees
Homepage: Sammlung Kees

Bildsammlung steirischer Fotografen - 418 Fotografien von 19 Autoren


offsite_graz

Recherche zur und Dokumentation von öffentlicher Kunst in Graz: von der Nachkriegszeit bis in die Gegenwart


Förderungen allgemein



Die Stadt Graz versteht kulturelle, künstlerische und wissenschaftliche Leistungen als unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag. Durch die Vergabe von Subventionen bzw. Mitfinanzierungen sollen förderungswürdige Einzelpersönlichkeiten in ihrer Arbeit unterstützt sowie Projekte, Initiativen und kulturelle Institutionen unter optimaler Ausschöpfung vorhandener Mittel ermöglicht werden.

Gefördert werden über die bekannten Bereiche des kulturellen Schaffens hinaus auch spartenübergreifende Projekte bzw. solche, die in inhaltlichen Grenzbereichen angesiedelt sind.

Der Subventionsrahmen wird vom Grazer Gemeinderat in seinen alljährlichen Budgetbeschlüssen festgelegt. Stadtregierung oder Stadtsenatsreferent/In entscheiden - je nach Höhe - über die Vergabe und stützen sich dabei auf die Vorlagen und Vorschläge des Kulturamtes, die aufgrund begründeter Ansuchen und Finanzierungspläne ausgearbeitet werden.

Die Richtlinien zur Vergabe von Subventionen wurden in einer Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 9. Dezember 1993 als

Subventionsordnung

festgelegt. Diese Richtlinien beruhen auf dem Bekenntnis, "förderungswürdige Anliegen zum Zwecke des Gemeinwohls nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Mitteln im Rahmen des Voranschlages zu unterstützen".

Geänderte Subventionsordnung


Der Gemeinderat hat Änderungen bzw. Ergänzungen des § 6 der Subventionsordnung beschlossen. Diese Änderungen betreffen:

- Formen der Verwendungsnachweise
- Fristen zur Erbringung von Verwendungsnachweisen
- Anhang A zu § 6 Abs 2 "Richtlinien für die Abrechung von Subventionen"

Die Änderungen treten mit 1. August 2006 in Kraft.

Abrechnungsrichtlinien



Subventionen können nur über schriftliche Ansuchen gewährt werden. Ein entsprechendes

Subventionsansuchen

ist an den Kulturstadtrat und/oder an das Kulturamt, Mag. Abt. 16, zu richten.

Sowohl in der Wissenschafts- als auch in der Kulturförderung wird ein Graz-Bezug, sei es des/der Ansuchenden selbst oder inhaltlicher Natur, jedenfalls vorrangig behandelt.

Durch eine gezielte Kinoförderung wird ein verstärktes Angebot von Qualitätsfilmen ermöglicht und die Wettbewerbsfähigkeit der Grazer Innenstadtkinos erhalten.

Weitere Details bezüglich Förderungen, die einzelnen Sparten betreffend, finden Sie in den jeweiligen Untermenüs.

Service für SubventionswerberInnen


Das Kulturamt entspricht den im 2. Kulturdialog getätigten Anregungen und gibt für SubventionswerberInnen ab 2005 Einreichfristen bekannt, die von den Fachbeiratssitzungen abhängig sind.

Die Fachbeiratssitzungen 2010 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar, Mai und Oktober. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 21.1., 21.4. und 21.9.2010 einzureichen.

Wenn Subventionsansuchen zu den im Kulturserver veröffentlichten Stichtagen im Kulturamt eingelangt sind, werden sie in der im entsprechenden Quartal stattfindenden Fachbeiratssitzung behandelt. Ausgenommen sind jene Anträge, die nicht den in der Subventionsordnung genannten Subventionsvoraussetzungen bzw. nicht den im Kulturserver veröffentlichten Vorprüfungskriterien des Kulturressorts entsprechen.

Bei Nichteinhaltung bietet die Kulturamtsleitung einen persönlichen Kontakt an.

Leistungsstandard


Wenn Subventionsansuchen zu den im Kulturserver veröffentlichten Stichtagen im Kulturamt eingelangt sind, werden sie in der im entsprechenden Quartal stattfindenden Fachbeiratssitzung behandelt. Ausgenommen sind jene Anträge, die nicht den in der Subventionsordnung genannten Subventionsvoraussetzungen bzw. nicht den im Kulturserver veröffentlichten Vorprüfungskriterien des Kulturressorts entsprechen.
Bei Nichteinhaltung bietet die Kulturamtsleitung einen persönlichen Kontakt an. Die Überprüfung kann nicht vom Amt aus erfolgen, bei gegebenem Anlass wird prompt reagiert.

Nähere Informationen über

» Bildende Kunst (inkl. Fotografie), Design, Architektur
» Ernste Musik, Neue Musik
» Heimat- und Brauchtumspflege
» Kinderkultur, Jugendkultur
» Literatur, Zeitschriften
» Medienkünstlerische Praxis, freie Radios und Film
» Populäre Musik und Jazz
» Spartenübergreifendes, Kulturzentren
» Tanz, Musiktheater
» Theater, Kabarett, Kleinkunst
» Wissenschaft und Forschung



Kulturserver Graz KulturServerGraz - Ein Service der Stadt Graz
© 2001-2010 Kulturamt der Stadt Graz
Kalender
Tagesübersicht
Veranstaltungshinweise
Veranstaltungsorte
Veranstaltungsreihen
Kinoprogramm

Erweiterte Suche

Aktuelle Kulturnachrichten
RSS/Kalenderformate
RSS-Feeds

Mobile Version
Twitter
Facebook
Newsletter Abo
Newsletter online
Javascript
Export
Kultur A-Z
KünstlerInnen A-Z
Einrichtungen A-Z
Festivals A-Z

Richtlinien A-Z

KünstlerInnen-Datenbank
Ausschreibungen
Veranstaltungsleitfaden
Kulturamt
Politische Organe
Selbstverständnis
MitarbeiterInnen
Kulturentwicklung
Förderungen
Sachförderungen
Preise
Stipendien
Einrichtungen
Projekte

Stadtarchiv
Informationen/Kontakt
Impressum
Richtlinien Kalender
Richtlinien A-Z
Team
Kooperationen

Kontakt Kalender
Kontakt Kultur A-Z
Kontakt Kulturamt

Feedback Formular
Termineingabe Formular

Weblog

twitter Follow me on twitter
Finde uns auf Facebook